Familienrecht.

Das Familienrecht deckt alle Bereiche ab, die sich um Ehe, Partnerschaft und Familien drehen. Da familienrechtliche Angelegenheiten für die Betroffenen im Regelfall sehr nervenaufreibend und juristisch komplex sind, ist es vielfach sinnvoll, sich an einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt zu wenden. Dieser steht in solch emotionalen Lebensumständen gleichermaßen als juristische wie auch als seelische Stütze zur Seite.

Die typischen Kernpunkte des Familienrechts sind ScheidungUnterhalt, sowie die elterliche Sorge (auch Sorgerecht) und das Umgangsrecht. Diese Bereiche sind eng miteinander verwoben und ergeben sich oft nacheinander, wobei der Ausgangspunkt regelmäßig die Scheidung ist. Sobald Kinder aus einer Ehe hervorgegangen sind oder durch einen der Ehepartner in diese mit eingebracht wurden, stellen sich nach einer Trennung regelmäßig die Fragen nach Unterhaltszahlung und nach Sorgerecht bzw. Umgangsrecht. Bei wem soll das Kind wohnen? Wer kommt für den Barunterhalt auf?

Zielsetzung unserer Anwälte ist stets, für alle Familienmitglieder eine einvernehmliche Lösung zu finden – gerade Kinder sollten auch bei Trennung der Eltern einen gesunden Kontakt zu beiden Teilen pflegen können. Egal mit welchem Problem aus dem Familienrecht Sie konfrontiert sind, nehmen Sie umgehend Kontakt zu uns auf. Gerne empfangen wir Sie auch in unseren Kanzleiräumen an den Standorten Coesfeld, Dülmen, Brilon, Borken und Lüdinghausen.

Scheidung – Ist ein Anwalt notwendig?

Das Gesetz schreibt vor, dass der Scheidungsantrag von einem Rechtsanwalt verfasst werden muss. Daher ist es zwingend erforderlich, dass zumindest der Antragsteller zum Rechtsanwalt geht. Erfolgt die Scheidung einvernehmlich, ist kein zweiter Rechtsanwalt notwendig. Der andere Ehegatte braucht dem Antrag nur noch zuzustimmen. Gibt es Streitpunkte, ist es ratsam sich zumindest von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Haben Sie Fragen zum Thema Scheidung oder möchten einen Termin in unserer Kanzlei? Kontaktieren Sie uns noch heute.

Unterhalt – wem steht etwas zu?

Grundsätzlich steht erstmal den eigenen minderjährigen Kindern Unterhalt zu. Dabei müssen beide Elternteile Unterhalt leisten. In der Regel leistet ein Elternteil den Unterhalt durch Pflege, Betreuung und Erziehung, während der andere Elternteil in Form von Geldleistungen seinen Pflichten diesbezüglich nachkommt. Kann der sogenannte Barunterhalt nicht geleistet werden, springt der Staat mit einem Unterhaltsvorschuss ein. Dieser muss beantragt werden. Unser Fachanwalt für Familienrecht Klaus Hoffmann steht Ihnen bei Fragen rund um das Thema Unterhalt zur Seite.

Zusätzlich kann Unterhalt für den getrenntlebenden Ehegatten geschuldet werden. Dabei unterscheidet man den nachehelichen Unterhalt, Trennungsunterhalt und Betreuungsunterhalt für die Mutter eines nicht ehelichen Kindes.

Weiterhin ist es möglich, dass Unterhalt für die eigenen Eltern geschuldet wird. Dies kann eintreten, wenn deren Rente zum Beispiel nicht für die Unterbringung im Pflegeheim reicht. Hier können die Sozialkassen Unterhalt einfordern.

Muss an mehrere Personen Unterhalt geleistet werden, stehen an erster Stelle die eigenen minderjährigen Kinder. Danach folgen die volljährigen, unverheirateten Kinder (bis 21 Jahre), die in einer Schulausbildung sind. An zweiter Stelle folgt das andere Elternteil des gemeinsamen Kindes und ein Ehegatte, mit dem Sie lange verheiratet waren. An letzter Stelle stehen Ihre Eltern.

Sorgerecht – Ein Streitpunkt mit vielen Facetten

Nach einer Scheidung, die in der Regel recht schmerzhaft verläuft, gibt es immer wieder Konflikte bezüglich der gemeinsamen Kinder. Bei ehelich geborenen Kindern haben beide Elternteile automatisch das Sorgerecht. Ebenfalls dann, wenn sie nach der Geburt der Kinder geheiratet haben. Unverheiratete Paare können eine sogenannte Sorgeerklärung abgeben. Dies geschieht entweder über das Jugendamt, oder kann durch einen Notar beurkundet werden. Können sich die Eltern nicht einigen, muss das Familiengericht entscheiden. Eine Sorgerechtsverweigerung kommt nur in seltenen Fällen vor, vor allem wenn häusliche Gewalt vorliegt.

Das Sorgerecht beinhaltet unter anderem:

  • das Aufenthaltsbestimmungsrecht,
  • Auswahl und Anmeldung in einem Kindergarten oder Schule, Ausbildung,
  • die Erziehung (auch religiöse),
  • das Umgangsrecht,
  • Eröffnung eines Bankkontos,
  • medizinische Eingriffe.

 

Hier kommt es immer wieder zu Konflikten, die sich oftmals negativ auf das Kind auswirken. Wir bei Freckmann und Partner bieten auch für diesen Bereich Mediation (außergerichtliche Schlichtung) an, um solche Konflikte zu vermeiden. Normalerweise tragen beide Eltern die Sorge gemeinsam. Das Kindeswohl steht dabei immer im Mittelpunkt.