Arbeitsrecht.

Das Arbeitsrecht stellt eines der Rechtsgebiete dar, mit dem praktisch jeder entweder direkt nach der Schullaufbahn oder nach einem Studium in Berührung kommt. Das Arbeitsrecht ist für Anwälte wie Fachanwälte sicherlich eines der interessantesten und herausforderndsten Gebiete, da hier gegensätzliche Interessen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite aufeinandertreffen. 

Kündigung und Abfindung – Die "Klassiker" im Arbeitsrecht

Besondere Schwerpunkte („die Klassiker“) im Arbeitsrecht stellen vor allem die Bereiche KündigungAbfindung und Kündigungsschutz dar, die darüber hinaus auch eng miteinander verknüpft sind. Regelmäßig gilt es hier für den Rechtsanwalt die Wirksamkeit einer Kündigung zu prüfen und ob die rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden (vorangehend Abmahnung bei verhaltensbedingter Kündigung? Anhörung des Betriebsrats?).

Auf die häufig mit Kündigungen einhergehenden Abfindungen besteht nicht zwingend ein Rechtsanspruch. In vielen Fällen sind Arbeitgeber jedoch bereit diese zu zahlen, wenn sich dieser Schritt als wirtschaftlich sinnvoller erweist, als ein langwieriges juristisches Verfahren. Ausnahmen, in denen die Abfindungszahlung tatsächlich verpflichtend ist, gelten beispielsweise dann, wenn die Abfindung tarifvertraglich vereinbart oder in Sozialplänen festgehalten ist.

Bei arbeitsrechtlichen Anliegen zum Fachanwalt

Das Arbeitsrecht hat sich zu einem der gefragtesten Rechtsgebiete überhaupt entwickelt. Die Komplexität unterschiedlicher Vertragskonstellationen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber darf keinesfalls unterschätzt werden. Ein Anwalt, der sich nicht hinreichend mit der Materie auskennt, ist kaum imstande sinnvolle Rechtsberatung durchzuführen. Vertrauen Sie daher besser auf die Kompetenz eines Fachanwalts wie Herrn Lennartz aus unserem Hause.

Fachanwalt Kündigungsschutz & Kündigungsschutzklage

Wenn der Arbeitnehmer keinen Wert auf potenzielle Abfindungen legt, sondern nach Möglichkeit seinen Arbeitsplatz behalten möchte, bleibt nur der Weg über eine Kündigungsschutzklage. Hierbei ist unbedingt auch die 3-Wochen-Frist nach Erhalt der Kündigung zu beachten! Ziel der Klage ist, die ausgesprochene Kündigung als unwirksam festzustellen.

Gerne helfen wir Arbeitgebern und Arbeitnehmern dabei, rechtlich wasserdichte und für beide Vertragsparteien zufriedenstellende Lösungen zu erarbeiten.

Herr Matthias Lennartz aus unserer Kanzlei ist Rechtsanwalt und zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht und damit der ideale Ansprechpartner für alle Belange rund um Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage